Sitzung: 25.10.2012 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
1. Die eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und
deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der
Abwägungstabelle (Anlage) beschlossen.
2. Die Behörden und Träger
öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme
abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur
Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 01 „Kunst und Kultur im Garten“, Gemeinde Neulewin, OT
Neulewin wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Begründung einschließlich des Umweltberichts in der vorliegenden Fassung
werden gebilligt.
4. Der Beschluss des
Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekanntzumachen. Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung und der umfassenden
Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit
den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.