Sitzung: 05.11.2012 Gemeindevertretung Bliesdorf
Beschluss: Ablehnung
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt eine
Gebietsübertragung auf der Grundlage des § 6 (2) und § 6 (4) der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg an die Gemeinde Reichenow-Möglin.
Die Gebietsübertragung ist aufgrund baurechtlicher
(Erschließungs-) Probleme erforderlich.
Herauszulösen aus der Gemarkung Kunersdorf , Flur 2 zur Übergabe an Gemeinde Reichenow-Möglin, Gemarkung Möglin sind die Flurstücke 3/1, 2/1 und eine Teilfläche des Flurstücks 53 mit einer Gesamtgröße von ca. 13.666 m².