Sitzung: 29.11.2012 Gemeindevertretung Reichenow-Möglin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt
die Annahme einer Gebietsübertragung auf der Grundlage des § 6 (2) und (4) der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg von der Gemeinde Bliesdorf.
Die Gebietsübertragung ist aufgrund baurechtlicher
(Erschließungs-) Probleme erforderlich.
Herauszulösen aus der Gemarkung Kunersdorf , Flur 2 zur Übergabe an Gemeinde Reichenow-Möglin, Gemarkung Möglin sind die Flurstücke 3/1, 2/1 und eine Teilfläche des Flurstücks 53 mit einer Gesamtgröße von ca. 13.666 m².