Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt die Annahme einer Gebietsübertragung auf der Grundlage des § 6 (2) und (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg von der Gemeinde Bliesdorf.

Die Gebietsübertragung ist aufgrund baurechtlicher (Erschließungs-) Probleme erforderlich.

Herauszulösen aus der Gemarkung Kunersdorf , Flur 2 zur Übergabe an Gemeinde Reichenow-Möglin, Gemarkung Möglin sind die Flurstücke 3/1, 2/1 und eine Teilfläche des Flurstücks 53 mit einer Gesamtgröße von ca. 13.666 m².