Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:

  1. Der Beschluss Nr. GVNtr./20120929/Ö12 vom 29.03.2012 zur Ablehnung des Antrages zur Errichtung einer Anlage zur Verwertung von tierischen Abfällen wird aufgehoben.
  2. Die Gemeindevertretung befürwortet den Antrag zur Errichtung einer Anlage zur Verwertung von tierischen Abfällen, aus der Anlage Wiesehof (Standort Neutrebbin) lt dem vorliegenden Antrag vom 20.11.2012

 

Mit folgenden Forderungen:

 

1. Die A&L Tierfrischmehl Produktions-GmbH soll Geruchsnachweise erbringen.

2. Die A&L Tierfrischmehl Produktions-GmbH soll für ihre Anlagen einen separaten

    Abwasseranschluss herstellen und mit dem Wasserverband Märkische Schweiz einen

    Vertrag zur Übernehme von Abwasser- bzw. Wasserversorgung abzuschließen.

3. Die A&L Tierfrischmehl Produktions-GmbH soll eine Einhausung der Griebenhehälter

    vornehmen.