Sitzung: 20.12.2012 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:
- Der Beschluss Nr. GVNtr./20120929/Ö12 vom 29.03.2012 zur Ablehnung des Antrages zur Errichtung einer Anlage zur Verwertung von tierischen Abfällen wird aufgehoben.
- Die Gemeindevertretung befürwortet den Antrag zur Errichtung einer Anlage zur Verwertung von tierischen Abfällen, aus der Anlage Wiesehof (Standort Neutrebbin) lt dem vorliegenden Antrag vom 20.11.2012
Mit folgenden Forderungen:
1. Die A&L Tierfrischmehl Produktions-GmbH soll Geruchsnachweise erbringen.
2. Die A&L Tierfrischmehl Produktions-GmbH soll für ihre Anlagen einen separaten
Abwasseranschluss herstellen und mit dem Wasserverband Märkische Schweiz einen
Vertrag zur Übernehme von Abwasser- bzw. Wasserversorgung abzuschließen.
3. Die A&L Tierfrischmehl Produktions-GmbH soll eine Einhausung der Griebenhehälter
vornehmen.