Sitzung: 23.01.2013 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
1. Die eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und
deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der
Abwägungstabelle (Anlage) beschlossen.
2. Die Behörden und Träger
öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme
abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur
Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neulewin, OT Neulewin wird in der vorliegenden Fassung (Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht) als Satzung beschlossen.
4. Die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neulewin, OT Neulewin ist der höheren
Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
5. Die Erteilung der
Genehmigung ist dann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo
der Plan mit Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art und Weise,
wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteilung in die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt
wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in
Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu
jedermanns Einsicht bereitgehalten wird und wo der Plan während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.