Sitzung: 21.01.2013 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 3
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt:
1. Der
Planentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Oderaue“
wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2013 beschlossen. Der Entwurf der
Begründung einschließlich dem Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
2. Der
Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Oderaue“ mit
der Begründung, dem Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
3. Gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.