Sitzung: 28.02.2013 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Auf der Grundlage der obigen Ausführung beschließt die Gemeindevertretung Neutrebbin wie folgt:
1.Umfirmierung
Der
Umfirmierung von E.ON edis AG in „E.DIS AG“ wird zugestimmt. (Eine Beschlussfassung zu diesem Punkt durch die
Gemeindevertretung ist nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nicht
erforderlich).
2.Übertragung des Vertriebsgeschäfts
a) Abspaltung
Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON edis AG auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft wird zugestimmt.
b) Umsetzungsweg
Die Abspaltung soll nach der „1-stufigen Variante“ erfolgen. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre stimmt der Aktionär auch einer Abspaltung nach der „2-stufigen Variante“ zu.
c) Wahl Vertrieb/Netz
Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich die Gemeinde Neutrebbin n i c h t an der zusammengeführten, deutschlandweit tätigen Vertriebsgesellschaft, sondern erhöht ihre Beteiligung an der E.ON edis AG um den entsprechenden Wert.
3.Verzicht auf Spaltungsprüfung und Rechtsmittel
Der
Vertreter der Gemeinde Neutrebbin soll die Stimmrechte in Hauptversammlungen
der E.ON edis AG entsprechend ausüben und alle für die Umsetzung der
Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen veranlassen. Vor dem
Hintergrund der bereits erfolgten Bewertungen durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BDO und KPMG soll er auf eine zusätzliche
Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren)
gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die
Geltendmachung anderer Leistungen als der vorstehend Beschriebenen im
Zusammenhang mit der Abspaltung verzichten.