Sitzung: 28.02.2013 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Auf der Grundlage der obigen Ausführung beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin wie folgt:
1.Umfirmierung
Der Umfirmierung von E.ON edis AG in „E.DIS AG“
wird zugestimmt. (Eine Beschlussfassung zu diesem
Punkt durch die Gemeindevertretung ist nach der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg nicht erforderlich).
2.Übertragung
des Vertriebsgeschäfts
a) Abspaltung
Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON edis AG auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft wird zugestimmt.
b) Umsetzungsweg
Die Abspaltung soll nach der „1-stufigen Variante“ erfolgen. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre stimmt der Aktionär auch einer Abspaltung nach der „2-stufigen Variante“ zu.
c) Wahl Vertrieb/Netz
Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich die Gemeinde Neulewin n i c h t an der zusammengeführten, deutschlandweit tätigen Vertriebsgesellschaft, sondern erhöht ihre Beteiligung an der E.ON edis AG um den entsprechenden Wert.
3.Verzicht auf Spaltungsprüfung und Rechtsmittel
Der Vertreter der Gemeinde Neulewin soll die Stimmrechte in Hauptversammlungen der E.ON edis AG entsprechend ausüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen veranlassen. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Bewertungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BDO und KPMG soll er auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der vorstehend Beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung verzichten.