Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Auf der Grundlage der obigen Ausführung beschließt die Gemeindevertretung Bliesdorf wie folgt:

 

1.Umfirmierung

Der Umfirmierung von E.ON edis AG in „E.DIS AG“ wird zugestimmt. (Eine Beschlussfassung zu diesem Punkt durch die Gemeindevertretung ist nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nicht erforderlich).

 

2.Übertragung des Vertriebsgeschäfts

 

a) Abspaltung

Der Abspaltung des Vertriebsgeschäfts der E.ON edis AG auf eine zusammengeführte, deutschlandweit tätige Vertriebsgesellschaft wird zugestimmt.

b) Umsetzungsweg

Die Abspaltung soll nach der „1-stufigen Variante“ erfolgen. Für den Fall fehlender Einstimmigkeit aller Aktionäre stimmt der Aktionär auch einer Abspaltung nach der „2-stufigen Variante“ zu.

c) Wahl Vertrieb/Netz

Unabhängig vom Umsetzungsweg beteiligt sich die Gemeinde Bliesdorf n i c h t an der zusammengeführten, deutschlandweit tätigen Vertriebsgesellschaft, sondern erhöht ihre Beteiligung an der E.ON edis AG um den entsprechenden Wert.

 

3.Verzicht auf Spaltungsprüfung und Rechtsmittel

Der Vertreter der Gemeinde Bliesdorf soll die Stimmrechte in Hauptversammlungen der E.ON edis AG entsprechend ausüben und alle für die Umsetzung der Abspaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen veranlassen. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Bewertungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften BDO und KPMG soll er auf eine zusätzliche Spaltungsprüfung und auf Rechtsmittel (z.B. Anfechtungsklagen, Spruchverfahren) gegen den Abspaltungsbeschluss oder das Umtauschverhältnis sowie auf die Geltendmachung anderer Leistungen als der vorstehend Beschriebenen im Zusammenhang mit der Abspaltung verzichten.