Sitzung: 11.03.2013 Gemeindevertretung Bliesdorf
Beschluss: Ablehnung
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt eine
Gebietsübertragung auf der Grundlage des § 6 (2) und (4) der Kommunalverfassung
des Landes Brandenburg an die Gemeinde Reichenow-Möglin.
Die Gebietsübertragung ist aufgrund baurechtlicher (Erschließungs-)-Probleme erforderlich. Herauszulösen aus der Gemarkung Kunersdorf, Flur 2 zur Übergabe an Gemeinde Reichenow-Möglin, Gemarkung Möglin sind die Flurstücke 3/1, 2/1 und eine Teilfläche des Flurstücks 53 mit einer Gesamtgröße von ca. 13.666 m².
Gleichzeitig wird der Beschluss vom 05. 11. 2012
aufgehoben