Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt:

1.      Dem Antrag der 13. Freiland Photovoltaik GmbH und Co. KG, Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue zu und beschließt für Teilflächen der Flurstücke 219, 220, 221, 250 und 253 Flur 2, Gemarkung Neureetz die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 „Solarpark Deponie Neureetz“ gemäß § 12 Absatz 1 BauGB. Das Plangebiet ist dem dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenem Lageplan zu entnehmen.

2.      Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus solarer Strahlungsenergie“ (§ 11 Absatz 2 BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik) einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

3.      Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

4.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

6.      Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen durch das Planungsbüro Baukonzept Neubrandenburg GmbH ist eine Vereinbarung abzuschließen, mit der der Vorhabenträger zusichert, dass der Gemeinde Oderaue im Zusammenhang mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 „Solarpark Deponie Neureetz“ keine negativen finanziellen Auswirkungen entstehen.