Sitzung: 18.03.2013 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt:
1.
Dem Antrag der 13. Freiland Photovoltaik GmbH und Co.
KG, Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe, auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die
Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue zu und beschließt für Teilflächen der
Flurstücke 219, 220, 221, 250 und 253 Flur 2, Gemarkung Neureetz die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 „Solarpark Deponie
Neureetz“ gemäß § 12 Absatz 1 BauGB. Das Plangebiet ist dem dieser Vorlage als Anlage
1 beigefügten flurstücksbezogenem Lageplan zu entnehmen.
2.
Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch
Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus solarer
Strahlungsenergie“ (§ 11 Absatz 2 BauNVO) die Realisierung und den Betrieb
einer Anlage zur Erzeugung solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik)
einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen
und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
3.
Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen
Versammlung durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
geben.
4.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB
soll durchgeführt werden.
5.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
6.
Für die Realisierung der städtebaulichen
Planungsleistungen durch das Planungsbüro Baukonzept Neubrandenburg GmbH ist
eine Vereinbarung abzuschließen, mit der der Vorhabenträger zusichert, dass der
Gemeinde Oderaue im Zusammenhang mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03
„Solarpark Deponie Neureetz“ keine negativen finanziellen Auswirkungen
entstehen.