Sitzung: 26.03.2013 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt:
1. Der Beschluss GV Nlw/20121025/Ö12 der Gemeindevertretersitzung vom 25.10.2012
wird
aufgehoben.
- Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01 „Kunst und Kultur im Garten“ Gemeinde Neulewin, OT Neulewin wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 03/2013 beschlossen. Der überarbeitete Begründungsentwurf einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB
sind erneute Stellungnahmen im Rahmen der Behördenbeteiligung mit
verkürzter Frist von 2 Wochen einzuholen, die nur zu den geänderten bzw.
ergänzten Teilen abgegeben werden können.