Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt:

 

       1.  Der Beschluss GV Nlw/20121025/Ö12 der Gemeindevertretersitzung vom 25.10.2012

            wird aufgehoben.

 

 

  1. Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01 „Kunst und Kultur im Garten“ Gemeinde Neulewin, OT Neulewin wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 03/2013 beschlossen. Der überarbeitete Begründungsentwurf einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB sind erneute Stellungnahmen im Rahmen der Behördenbeteiligung mit verkürzter Frist von 2 Wochen einzuholen, die nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können.