Sitzung: 15.05.2013 Gemeindevertretung Prötzel
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw.
der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft
und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen
Abwägungstabellen (Anlage) beschlossen.
2. Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind
über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw.
Mitteilung zu informieren.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
„Wohnanlage und Freizeit- und Erholungsgärten am Sternebecker See“, Gemeinde
Prötzel wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 03/2013 als Satzung
beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die sonstigen
Planungsunterlagen werden gebilligt.
4. Der Bebauungsplan ist der höheren Verwaltungsbehörde
mit dem Antrag auf Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist
alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB während
der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.