Sitzung: 04.06.2013 Amtsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Gem. §§ 91 und 99 Brandenburgisches Schulgesetz ist bei
einer Namensgebung für eine Schule das Einvernehmen mit dem Schulträger
herzustellen.
Die Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes
Barnim-Oderbruch erklären sich damit einverstanden, dass die Grundschule
Neutrebbin den Namen
„Oderland
Grundschule“
erhält.