Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Gem. §§ 91 und 99 Brandenburgisches Schulgesetz ist bei einer Namensgebung für eine Schule das Einvernehmen mit dem Schulträger herzustellen.

Die Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Barnim-Oderbruch erklären sich damit einverstanden, dass die Grundschule Neutrebbin den Namen

 

                                    „Oderland Grundschule“

 

erhält.