Sitzung: 04.06.2013 Amtsausschuss
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Durch die Grundschulen und die Oberschule des Amtes
Barnim-Oderbruch werden die gemeindeeigenen Sportplätze für den Schulsport
mitgenutzt. Die Mitnutzung erfolgt zum Teil nur für bestimmte Flächen und
Anlagen auf den Sportplätzen. Um eine
einheitliche Bewirtschaftung und Finanzierung gewährleisten zu können, müssten
die jeweiligen Gemeinden sich ggf. auf einen der nachstehenden Vorschläge einigen.
- Vorschlag:
Die Gemeinden Prötzel, Neutrebbin und Oderaue erhalten, gemessen an den
Schülerzahlen, einen jährlichen Zuschuss durch das Amt, der für die
Bewirtschaftung der Sportplätze zu verwenden ist und den schulbedingten
Mehraufwand bei den Gemeinden ausgleicht.
- Vorschlag:
Die Gemeinden Prötzel, Neutrebbin und Oderaue erlassen eine
Gebührensatzung, in der Gebühren für die Nutzung der Sporteinrichtungen
durch den Schulsport erhoben werden.
- Vorschlag:
Die Gemeinden Prötzel, Neutrebbin und Oderaue übertragen das neu
vermessene Eigentum der Anlagen, die durch den Schulsport genutzt werden,
an das Amt.
- Vorschlag:
Die Gemeinden Prötzel, Neutrebbin und Oderaue belassen die
Sportplatzsituation so wie sie ist und beantragen bei Bedarf einen
finanziellen Investitionszuschuss.