Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Durch die Grundschulen und die Oberschule des Amtes Barnim-Oderbruch werden die gemeindeeigenen Sportplätze für den Schulsport mitgenutzt. Die Mitnutzung erfolgt zum Teil nur für bestimmte Flächen und Anlagen auf den Sportplätzen.  Um eine einheitliche Bewirtschaftung und Finanzierung gewährleisten zu können, müssten die jeweiligen Gemeinden sich ggf. auf einen der nachstehenden Vorschläge einigen.

 

 

  1. Vorschlag: Die Gemeinden Prötzel, Neutrebbin und Oderaue erhalten, gemessen an den Schülerzahlen, einen jährlichen Zuschuss durch das Amt, der für die Bewirtschaftung der Sportplätze zu verwenden ist und den schulbedingten Mehraufwand bei den Gemeinden ausgleicht.
  2. Vorschlag: Die Gemeinden Prötzel, Neutrebbin und Oderaue erlassen eine Gebührensatzung, in der Gebühren für die Nutzung der Sporteinrichtungen durch den Schulsport erhoben werden.
  3. Vorschlag: Die Gemeinden Prötzel, Neutrebbin und Oderaue übertragen das neu vermessene Eigentum der Anlagen, die durch den Schulsport genutzt werden, an das Amt.
  4. Vorschlag: Die Gemeinden Prötzel, Neutrebbin und Oderaue belassen die Sportplatzsituation so wie sie ist und beantragen bei Bedarf einen finanziellen Investitionszuschuss.