Sitzung: 24.06.2013 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 3
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Oderaue beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend
den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage
1) beschlossen.
- Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine
Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch
die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
- Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 02. Oderaue wird in der vorliegenden Fassung vom Juni
2013 gemäß §§ 10 Abs. 1 BauGB im
Vernehmen mit § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in
der vorliegenden Fassung vom Juni 2013 gebilligt.
- Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 02 „Biogasanlage Oderaue“ der Gemeinde Oderaue ist der
höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der
Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan ist mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über
die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan
berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung
mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu
halten.