Sitzung: 26.08.2013 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt:
1. Die
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in
den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Die
Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das
Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung
zu informieren.
3.
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 03 „Solarpark Deponie Neureetz“ der Gemeinde Oderaue wird in
der vorliegenden Fassung vom August 2013 gemäß §§ 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12
BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung
vom August 2013 gebilligt.
4.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 03 „Solarpark Deponie Neureetz“ der Gemeinde
Oderaue ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die
Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan ist mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art
und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen
Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht
bereit zu halten.