Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt:

 

1.      Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und 4 a Abs. 3 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1 Abwägungstabelle zum 1. Entwurf, Anlage 2 Abwägungstabelle zum 2. Entwurf) beschlossen.

 

2.      Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben sowie die Personen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3.      Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 01 „Kunst und Kultur im Garten“ Gemeinde Neulewin, OT Neulewin wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 06/2013 als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die sonstigen Planungsunterlagen werden gebilligt.

 

4.      Der Bebauungsplan ist der höheren Verwaltungsbehörde mit dem Antrag auf Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.