Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt:

 

1.      Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

2.      Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3.      Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neulewin, OT Neulewin mit Stand vom 07/2013 wird in der vorliegenden Fassung (Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht) beschlossen.

 

4.      Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neulewin, OT Neulewin ist der höheren Verwaltungsbehörde mit Antrag auf Genehmigung vorzulegen.

 

5.      Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.