Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt die 1. Änderungssatzung über die Satzung über die Gebühren für den Winterdienst der Gemeinde Neulewin – Winterdienstgebührensatzung – vom 14.12.2011 und führt eine Kappungsgrenze von

5.000 m² ein.

Die 1. Änderungssatzung ist untrennbarer Bestandteil des Beschlusses.