Sitzung: 12.02.2014 Gemeindevertretung Prötzel
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt die Änderung des Geltungsbereichs
zum Beschluss Nr. GVPrö/20131211/Ö16 , Aufstellung
eines Bebauungsplanes Nr. 5
„Windpark Prädikow", Gemeinde Prötzel, OT Prädikow, vom 11.12.2013.
Als
neuer Geltungsbereich wird beschlossen:
Gemarkung Prötzel, Flur 20, Flurstück 215
(anteilig), Flur 21, Flurstücke 80 (anteilig), 81
(anteilig), 82 (anteilig), und 83
2. Der Geltungsbereich ist auf dem beiliegenden Lageplan (Änderung vom 23.01.2014)
dargestellt.
3. Die durch den B-Plan entstehende Umfassung der Wohnbebauung der Gemeinde Prötzel
mit ihren Ortsteilen Prötzel und Prädikow darf nicht mehr als 180° betragen. Innerhalb des
weiteren Verfahrens ist darauf Acht zu geben, dass dementsprechend eine Bebauung im
südwestlichen Teil des Geltungsbereiches zu unterbleiben hat.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2, Abs. 1 BauGB).