Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt die Änderung des Geltungsbereichs

    zum Beschluss Nr. GVPrö/20131211/Ö16 , Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 5

   „Windpark Prädikow", Gemeinde Prötzel, OT Prädikow, vom 11.12.2013.

    Als neuer Geltungsbereich wird beschlossen:

    Gemarkung Prötzel, Flur 20, Flurstück 215 (anteilig), Flur 21, Flurstücke 80 (anteilig), 81

    (anteilig), 82 (anteilig), und 83

2. Der Geltungsbereich ist auf dem beiliegenden Lageplan (Änderung vom 23.01.2014)

    dargestellt.

3. Die durch den B-Plan entstehende Umfassung der Wohnbebauung der Gemeinde Prötzel

    mit ihren Ortsteilen Prötzel und Prädikow darf nicht mehr als 180° betragen. Innerhalb des

    weiteren Verfahrens ist darauf Acht zu geben, dass dementsprechend eine Bebauung im     

   südwestlichen Teil des Geltungsbereiches zu unterbleiben hat.

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2, Abs. 1 BauGB).