Sitzung: 03.03.2014 Gemeindevertretung Bliesdorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf beschließt:
1. Der Geltungsbereich, der in der „5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit
integriertem landschaftsplan der Gemeinde Bliesdorf, OT Metzdorf“, beschlossen
wurde, soll geringfügig erweitert werden.
2. Die Erweiterung des „Teilflächenänderungsverfahrens“ erfolgt an der Südgrenze
des Geltungsbereiches durch die Flurstücke 86/1, 87/1, 145 und 146 sowie an der
Nordgrenze durch das Flurstück 80. Damit vergrößert sich der Planbereich des
Teilflächenänderungsverfahren um 9.846 m² auf insgesamt 73.703 m².
3. Die Grundzüge der Planung werden durch die Erweiterung des Geltungsbereiches
nicht verändert.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 BauGB).