Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf beschließt:

 

1.         Der Geltungsbereich, der in der „5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit

            integriertem landschaftsplan der Gemeinde Bliesdorf, OT Metzdorf“, beschlossen

            wurde, soll geringfügig erweitert werden.

 

2.         Die Erweiterung des „Teilflächenänderungsverfahrens“ erfolgt an der Südgrenze

            des Geltungsbereiches durch die Flurstücke 86/1, 87/1, 145 und 146 sowie an der

            Nordgrenze durch das Flurstück 80. Damit vergrößert sich der Planbereich des

            Teilflächenänderungsverfahren um 9.846 m² auf insgesamt 73.703 m².

 

3.         Die Grundzüge der Planung werden durch die Erweiterung des Geltungsbereiches

            nicht verändert.

 

4.         Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 BauGB).