Sitzung: 29.06.2006 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:
1. Für das Gebiet östlich der Karl-Marx-Straße und südlich der Hauptstraße (Landesstraße L 34), das im wesentlichen das Anlagengelände der Geflügelschlachterei sowie angrenzende Flächen umfasst, soll der Bebauungsplan „Industriegebiet Neutrebbin Hauptstraße“ gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.
Ziel des Bebauungsplan soll sein, das Anlagengelände als Industriegebiet (§ 9 Baunutzungsverordnung) festzusetzen, um damit die derzeitige Nutzung unter Einschluss angemessener Erweiterungsmöglichkeiten planungsrechtlich zu sichern. Das umgrenzende Gebiet soll als Mischgebiet (§ 6 Baunutzungsverordnung) festgesetzt werden. Die immissionsschutzrechtliche Situation soll durch Festsetzung von konkreten Geruchs- bzw. Lärmwerten bewältigt werden.
Das Plangebiet ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
2. Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, gemäß § 3 Absatz 1 BauGB die erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlicheit in geeigneter Form sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.
3. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).