Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt die als untrennbarer Bestandteil dieses Beschlusses beigefügte und mit der Anlage 1 bezeichnete „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Neutrebbin“ (Straßenbaubeitragssatzung) und erhebt diese zur Satzung.