Sitzung: 11.12.2017 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt:
1. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Neurüdnitz, wird in der vorliegenden Fassung vom
November 2017 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Neurüdnitz, mit der Begründung
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung
sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde
Oderaue, Ortsteil Neurüdnitz, unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag
nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und
zu dem Begründungsentwurf einzuholen.