Sitzung: 11.12.2017 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt:
1.
Der
Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil
Neuküstrinchen, wird in der vorliegenden Fassung vom November 2017 beschlossen.
Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2.
Der
Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil
Neuküstrinchen, mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher
ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Neuküstrinchen, unberücksichtigt
bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können.
3.
Gemäß §
4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.