Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt die Abschnittsbildung und die Einstufung der einzelnen Abschnitte nach der Straßenbaubeitragssatzung von Neutrebbin für die geplante Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in Alttrebbin wie folgt:

 

Abschnitt 1:

Alttrebbiner Dorfstraße von HNr. 15/16 (Kreuzungsbereich L 34) bis HNr. 1

Anliegerstraße

 

Abschnitt 2:

Rhoneweg von HNr. 17 (Kreuzungsbereich L 34) bis HNr. 7

Haupterschließungsstraße

 

Abschnitt 3:

Alttrebbiner Hauptstraße HNr. 1 bis HNr. 11 – Landesstraße

Hauptverkehrsstraße