Sitzung: 23.04.2018 Gemeindevertretung Prötzel
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Prötzel
beschließt, die Amtsverwaltung zu beauftragen:
1. Mit Herrn Schröck ist ein
Nutzungsvertrag über den Kirchsee mit einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren
zu vereinbaren.
2. Für die Gemeinde bzw. die
Öffentlichkeit ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Gewässers zum Zwecke
des Schwimmens, Angelns, Befahren mit Booten entsprechend der gesetzlichen
Bestimmungen zu vereinbaren. Diese Möglichkeit ist dinglich zu sichern
(Dienstbarkeit) bzw. ein Zugang (keine Zufahrt) zum Gewässer ist zu
vereinbaren.
3. Zudem ist die Einrichtung
eines so genannten Rotteplatzes (zeitlich befristet für drei Jahre) sowie eine
Zuwegung zugunsten der Gemeinde Prötzel bzw. zugunsten juristischer Personen
des öffentlichen Rechts (z. B. Gewässerunterhaltungsverband, Landkreis und
ihrer Beauftragten) über die Flurstücke 169 und 30, Flur 21, Gemarkung Prötzel
zu sichern.
4. Die Gemeinde übernimmt von
Herrn Schröck die gegenwärtig bestehenden Planungs- und vorbereitenden
Unterlagen und hat damit die Möglichkeit zur Umsetzung der Maßnahmen.
5. Die Kostentragung ist
vertraglich zu klären.
Für den Fall, dass die
Voraussetzungen 1. – 5. vorliegen, wird die Amtsverwaltung beauftragt, folgende
weitere Voraussetzungen vorzubereiten bzw. herzustellen:
6. Die haushalterischen
Voraussetzungen (Nachtragshaushalt) sind vorzubereiten und zur Beschlussfassung
vorzulegen.
7. Es ist ein Förderantrag zur
LWH-Richtlinie zu stellen und die Maßnahmen nach Bewilligung umzusetzen.
8. Ein Förderantrag nach
LEADER-Richtlinie ist für 2019 vorzubereiten.
9. Mit den angrenzenden
Eigentümern (z. B. Landwirte, Kirchengemeinde) sind Abstimmungen zu führen,
deren Grundstücke für einen Uferweg und eventuelle fachliche Maßnahmen
gleichfalls in Anspruch nehmen zu können.
Sofern die Maßnahme keine
Aussicht auf Erfolg hat oder andere, für die Gemeinde günstigere Möglichkeiten
der Maßnahmenumsetzung in Betracht kommen, hat die Amtsverwaltung dies
unverzüglich der Gemeindevertretung mitzuteilen.
Im Falle der Umsetzung der
LEADER-Maßnahme ist die Mitnutzung des Uferwegs auf den in Anspruch genommenen
Grundstücken dauerhaft für die Öffentlichkeit zu sichern.
Mit
dem Eigentümer der Stanitzseen ist kurzfristig abzustimmen, ob die für den
Kirchsee angedachten Maßnahmen entsprechend auch an den Stanitzseen umgesetzt
werden können. Die folgende Beschlussfassung soll entsprechend gelten.