Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt, die Amtsverwaltung zu beauftragen:

 

1. Mit Herrn Schröck ist ein Nutzungsvertrag über den Kirchsee mit einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren zu vereinbaren.

2. Für die Gemeinde bzw. die Öffentlichkeit ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Gewässers zum Zwecke des Schwimmens, Angelns, Befahren mit Booten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu vereinbaren. Diese Möglichkeit ist dinglich zu sichern (Dienstbarkeit) bzw. ein Zugang (keine Zufahrt) zum Gewässer ist zu vereinbaren.

3. Zudem ist die Einrichtung eines so genannten Rotteplatzes (zeitlich befristet für drei Jahre) sowie eine Zuwegung zugunsten der Gemeinde Prötzel bzw. zugunsten juristischer Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Gewässerunterhaltungsverband, Landkreis und ihrer Beauftragten) über die Flurstücke 169 und 30, Flur 21, Gemarkung Prötzel zu sichern.

4. Die Gemeinde übernimmt von Herrn Schröck die gegenwärtig bestehenden Planungs- und vorbereitenden Unterlagen und hat damit die Möglichkeit zur Umsetzung der Maßnahmen.

5. Die Kostentragung ist vertraglich zu klären.

 

Für den Fall, dass die Voraussetzungen 1. – 5. vorliegen, wird die Amtsverwaltung beauftragt, folgende weitere Voraussetzungen vorzubereiten bzw. herzustellen:

 

6. Die haushalterischen Voraussetzungen (Nachtragshaushalt) sind vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

7. Es ist ein Förderantrag zur LWH-Richtlinie zu stellen und die Maßnahmen nach Bewilligung umzusetzen.

8. Ein Förderantrag nach LEADER-Richtlinie ist für 2019 vorzubereiten.

9. Mit den angrenzenden Eigentümern (z. B. Landwirte, Kirchengemeinde) sind Abstimmungen zu führen, deren Grundstücke für einen Uferweg und eventuelle fachliche Maßnahmen gleichfalls in Anspruch nehmen zu können.

 

Sofern die Maßnahme keine Aussicht auf Erfolg hat oder andere, für die Gemeinde günstigere Möglichkeiten der Maßnahmenumsetzung in Betracht kommen, hat die Amtsverwaltung dies unverzüglich der Gemeindevertretung mitzuteilen.

Im Falle der Umsetzung der LEADER-Maßnahme ist die Mitnutzung des Uferwegs auf den in Anspruch genommenen Grundstücken dauerhaft für die Öffentlichkeit zu sichern.

 

Mit dem Eigentümer der Stanitzseen ist kurzfristig abzustimmen, ob die für den Kirchsee angedachten Maßnahmen entsprechend auch an den Stanitzseen umgesetzt werden können. Die folgende Beschlussfassung soll entsprechend gelten.