Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichenow-Möglin beschließt:

 

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.

 

2.    Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der  Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3.    Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Reichenow-Möglin, Gemeindeteil Herzhorn wird in der vorliegenden Fassung vom April 2018 (Feststellungsbeschluss) beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2018 gebilligt.

 

4.                         Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Reichenow-Möglin, Gemeindeteil  Herzhorn ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Reichenow-Möglin, Gemeindeteil Herzhorn ist mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

5.                         Die wirksame 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist auch in das Internet einzustellen.