Sitzung: 02.05.2018 Gemeindevertretung Reichenow-Möglin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichenow-Möglin
beschließt:
1. Die
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in
den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Die
Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
die im Rahmen der Beteiligung eine
Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die
Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Die
3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Reichenow-Möglin, Gemeindeteil
Herzhorn wird in der vorliegenden Fassung vom April 2018
(Feststellungsbeschluss) beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden
Fassung vom April 2018 gebilligt.
4.
Die
3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Reichenow-Möglin, Gemeindeteil
Herzhorn ist der höheren
Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung
ist ortsüblich bekannt zu machen. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Reichenow-Möglin, Gemeindeteil Herzhorn ist mit der Begründung und der
umfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die
Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem
Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach
der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
5.
Die
wirksame 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung ist auch in das Internet einzustellen.