Sitzung: 27.08.2018 Gemeindevertretung Bliesdorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt:
1. Der Entwurf der Außenbereichssatzung
der Gemeinde Bliesdorf, Gemeindeteil Sophienhof, wird in der vorliegenden
Fassung vom Juni 2018 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf der
Außenbereichssatzung der Gemeinde Bliesdorf, Gemeindeteil Sophienhof, ist mit
der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der
Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es
ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung der Gemeinde Bliesdorf,
Gemeindeteil Sophienhof, unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach §
47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
3. Gemäß § 4 Abs. 2
BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem
Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.