Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt den Abschluss der 1. Änderung zum Nutzungsvertrag vom 14.06.2016 mit der Förderverein Freizeit und Kultur Neulewin e.V. Darin übernimmt die Gemeinde wieder die Verkehrssicherungspflicht für den Spielplatz auf dem Flurstück 194 Flur 103 Gemarkung Neulewin einschließlich Kontrollen und Prüfungen sowie bestimmte Pflegearbeiten. Die anhängende 1. Änderung zum Nutzungsvertrag vom 14.06.2016 ist untrennbarer Teil des Beschlusses.