Sitzung: 10.10.2018 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt den
Abschluss der 1. Änderung zum Nutzungsvertrag vom 14.06.2016 mit der
Förderverein Freizeit und Kultur Neulewin e.V. Darin übernimmt die Gemeinde
wieder die Verkehrssicherungspflicht für den Spielplatz auf dem Flurstück 194
Flur 103 Gemarkung Neulewin einschließlich Kontrollen und Prüfungen sowie
bestimmte Pflegearbeiten. Die anhängende 1. Änderung zum Nutzungsvertrag vom
14.06.2016 ist untrennbarer Teil des Beschlusses.