Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Neulewin stellt gem. § 57 BbgKWahlG fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl zur Gemeindevertretung vorliegen. Die Wahl ist gültig.