Sitzung: 25.06.2019 Gemeindevertretung Reichenow-Möglin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Reichenow- Möglin stellt gem. §§ 79 und 80 Abs. 1 BbgKWahlG fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Reichenow- Möglin vorliegen. Die Wahl ist gültig.