Sitzung: 17.06.2019 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Oderaue stellt gem. § 57 BbgKWahlG fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl zur Gemeindevertretung vorliegen. Die Wahl ist gültig.