Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Oderaue stellt gem. §§ 79 und 80 Abs. 1 BbgKWahlG fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Oderaue vorliegen. Die Wahl ist gültig.