Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bliesdorf stellt gem. § 84 Abs.2 BbgKWahlG i.V.m. §§ 79 und 80 BbgKWahlG fest, dass gegen die Wahl des Ortsvorstehers der Gemeinde Bliesdorf, Ortsteil Metzdorf, keine Einwendungen vorliegen. Die Wahl ist gültig.