Sitzung: 06.12.2018 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt:
1. Der Entwurf der 1.
Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue,
Ortsteil Mädewitz, Gemeindeteil Altmädewitz, wird in der vorliegenden Fassung
vom Juni 2018 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf der 1.
Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue,
Ortsteil Mädewitz, Gemeindeteil Altmädewitz, mit der Begründung sind nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens
eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1.
Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue,
Ortsteil Mädewitz, Gemeindeteil Altmädewitz, unberücksichtigt bleiben können
und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
3. Gemäß § 4 Abs. 2
BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem
Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.