Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 24. 05. 2004 (in der jeweils gültigen Fassung) die Übertragung des mit Feuerwehrgebäude bebauten Flurstücks 74, Flur 4, Gemarkung Sternebeck – mit 661 m² - für Brandschutzzwecke entschädigungslos zum 01. 01. 2019 an das Amt Barnim-Oderbruch als Aufgabenträger.

Die im Zusammenhang mit der Übertragung entstehenden Kosten sind vom Amt Barnim-Oderbruch zu tragen.