Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.         Dem Antrag der EnBW Solar GmbH auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin“.

 

2.         Ziel des Änderungsverfahrens ist die Anpassung der Festsetzungssystematik an die heutigen technischen Standards als Grundlage der durch die EnBW Solar GmbH geplanten Realisierung des Solarparks.

 

3.         Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

 

4.                     Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

5.                     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

6.                     Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen ist eine Vereinbarung abzuschließen, mit der der Vorhabenträger zusichert, dass der Gemeinde Neutrebbin im Zusammenhang mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin“ keine negativen finanziellen Auswirkungen entstehen.