Sitzung: 31.01.2019 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
1. Dem
Antrag der EnBW Solar GmbH auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß §
12 Abs. 2 BauGB stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin zu und
beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die
Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03
„Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin“.
2. Ziel
des Änderungsverfahrens ist die Anpassung der Festsetzungssystematik an die
heutigen technischen Standards als Grundlage der durch die EnBW Solar GmbH
geplanten Realisierung des Solarparks.
3. Die
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit soll nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es
wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
4. Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
5. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
6. Für
die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen ist eine Vereinbarung
abzuschließen, mit der der Vorhabenträger zusichert, dass der Gemeinde
Neutrebbin im Zusammenhang mit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 03 „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin“ keine negativen
finanziellen Auswirkungen entstehen.