Sitzung: 25.02.2019 Gemeindevertretung Bliesdorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Planentwurf
zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Freiflächen-Photovoltaikanlage Metzdorf II (ehemalige Schweine- und
Rinderanlage Metzdorf)“ wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2019
beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
1. Der Entwurf der 2. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Metzdorf II
(ehemalige Schweine- und Rinderanlage Metzdorf)“ und der Begründung sind nach §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und ins Internet zu stellen. Die
beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu
benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher
ortsüblich bekannt zu machen.
2. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und
zu dem Begründungsentwurf einzuholen.