Sitzung: 20.06.2019 Gemeindevertretung Prötzel
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Prötzel stellt gem. §§ 79 und 80 Abs. 1 BbgKWahlG fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Prötzel vorliegen. Die Wahl ist gültig.