Sitzung: 24.06.2019 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neutrebbin stellt gem. §§ 79 und 80 Abs. 1 BbgKWahlG fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neutrebbin vorliegen. Die Wahl ist gültig.