Sitzung: 24.06.2019 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Neutrebbin beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen
Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage
1) beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme
abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur
Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 03 „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin“ wird mit der
Planzeichnung Teil A, dem Text Teil B sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan
in der vorliegenden Fassung vom Juni 2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12
BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung
vom Juni 2019 gebilligt.
4. Die Satzung über die 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin“
ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Satzung über die 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin“
ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und
Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen
Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht
bereit zu halten.