Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:

 

1.      Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

2.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3.      Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin“ wird mit der Planzeichnung Teil A, dem Text Teil B sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der vorliegenden Fassung vom Juni 2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2019 gebilligt.

 

4.      Die Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin“ ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.