Sitzung: 05.08.2019 Gemeindevertretung Bliesdorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Die
Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt:
1.
Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung der Gemeinde Bliesdorf, Ortsteil Bliesdorf, wird in der vorliegenden
Fassung vom Juli 2019 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
2.
Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung der Gemeinde Bliesdorf, Ortsteil Bliesdorf, mit der
Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der
Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es
ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung der Gemeinde Bliesdorf, Ortsteil Bliesdorf, unberücksichtigt
bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
3.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem
Begründungsentwurf einzuholen.