Beschluss: Ablehnung

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt:

 

1. Für das Gebiet nordöstlich der Ortschaft Harnekop soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung:

 

„Photovoltaik-Kraftwerk Harnekop mit Speicheranlage und Wasserstoffproduktionsanlage“

 

aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet liegt in der (Gemarkung Harnekop, Flur 2, Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33/1, 33/2, 48/1, 48/2, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58/1, 58/2, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 75, 76/1, 76/2 und 78).

Es wird

·         im Norden durch Waldflächen und Ackerflächen

·         im Osten durch Ackerflächen,

·         im Süden durch den Frankenfelder Weg und Waldflächen und

·         im Westen durch die Landstraße L35 begrenzt.

 

2. Der Vorhabenträger ist die SPP Energy Project 11 GmbH & Co.KG, ein Tochterunternehmen der SPP Energy GmbH, mit Sitz, An der Dornbuschmühle 9 in 16269 Bliesdorf.

 

3. Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Ausweisung einer Freifläche als

"Sondergebiet Photovoltaik“ zur Errichtung eines Photovoltaik-Kraftwerkes für die Erzeugung von Elektroenergie zur Fremdeinspeisung und zur Errichtung von Energiespeicheranlagen.

 

4. Es soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Einwohnerversammlung durchgeführt werden (§ 3 Abs. 1 BauGB).

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).