Sitzung: 16.09.2019 Gemeindevertretung Bliesdorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 2
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf
beschließt:
1. Die
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in
den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Die
Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
die im Rahmen der Beteiligung eine
Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die
Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Die
6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bliesdorf wird in der
vorliegenden Fassung vom August 2019 (Feststellungsbeschluss) beschlossen. Die
Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2019 gebilligt.
4.
Die
6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bliesdorf ist der höheren
Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung
ist ortsüblich bekannt zu machen. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Bliesdorf ist mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über
die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan
berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit
den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
5.
Die
wirksame 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung ist auch in das Internet einzustellen.