Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 2

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf beschließt:

 

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage) beschlossen.

 

2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der  Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch eine Mitteilung zu informieren.

 

3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bliesdorf II (An der Bahn – Gemeindeteil Sophienhof)“ der Gemeinde Bliesdorf wird in der vorliegenden Fassung vom August 2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom August 2019 gebilligt.

 

4. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bliesdorf II (An der Bahn – Gemeindeteil Sophienhof)“ der Gemeinde Bliesdorf ist ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

5.                         Der rechtwirksame vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ist auch in das Internet einzustellen.