Sitzung: 09.09.2019 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: Ablehnung
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt die
obligatorische Überprüfung aller Mitglieder der Gemeindevertretung gemäß §§ 19,
20, 21 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen DDR (StUG).
Ausgenommen von der obligatorischen Überprüfung sind diejenigen
Mitglieder der Gemeindevertretung, die erst nach dem Jahr 1989 das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
2. Zur Durchführung des Überprüfungsverfahrens beschließt die
Gemeindevertretung die Einrichtung einer zeitweiligen Kommission, Titel
„Prüfkommission Oderaue“, mit den Mitgliedern
1. Herr Birkholz (zugleich Ansprechpartner / Adressat)
2. Herr Proft
3. Herr Schulz
Die Prüfkommission Oderaue wird – auch wenn ein Verwaltungsmitarbeiter
und insbesondere der Amtsdirektor während der Dienstzeit hierin mitwirken
sollten – als ehrenamtliches Gremium tätig. Es wird somit klargestellt, dass
individuelle Auskunfts- und Informationsansprüche nach dem § 29 BbgKVerf von
den einzelnen Gemeindevertretern nicht geltend gemacht werden können.
3. Die Ersuchen auf Auskunft sind an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu
richten und mit dem Hinweis zu versehen, dass die Einzelauskünfte mit dem Vermerk
Persönlich / Vertraulich
Prüfkommission Oderaue
zu übersenden sind.
4. Die Prüfkommission Oderaue sichtet die Einzelauskünfte und bereitet
sie zur Kenntnisnahme der Gemeindevertretung auf. Sie darf Stellungnahmen
einzelner oder aller Gemeindevertreter einholen und weitere Nachfragen an den
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik richten.
5. Die Gemeindevertretung ist abschließend von der Prüfkommission
Oderaue über die Ergebnisse ihrer Prüfung in öffentlicher Sitzung zu
informieren. Sollten die Ergebnisse der Überprüfung dies erfordern, weil eine
hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst
bestätigt wurde, so ist vor einer Mitteilung zu einzelnen Personen oder
Sachverhalten die betreffende Person durch die Prüfkommission Oderaue
anzuhören.
6. Die Prüfkommission Oderaue stellt den Abschluss des
Überprüfungsverfahrens mittels Erklärung gegenüber der Gemeindevertretung fest.
Von der Prüfkommission Oderaue sind die von ihr eingeholten oder erzeugten
Schriftstücke nach dem Abschluss des Überprüfungsverfahrens dem Hauptamt der
Amtsverwaltung zur Verwahrung und späteren Archivierung entsprechend der
geltenden Archivvorschriften als „vertrauliche Personalangelegenheit“ zu
übergeben. Die Schriftstücke gelten als Schriftgut der Gemeindevertretung.