Beschluss: Ablehnung

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt die obligatorische Überprüfung aller Mitglieder der Gemeindevertretung gemäß §§ 19, 20, 21 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (StUG).

Ausgenommen von der obligatorischen Überprüfung sind diejenigen Mitglieder der Gemeindevertretung, die erst nach dem Jahr 1989 das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

2. Zur Durchführung des Überprüfungsverfahrens beschließt die Gemeindevertretung die Einrichtung einer zeitweiligen Kommission, Titel „Prüfkommission Oderaue“, mit den Mitgliedern

 

            1. Herr Birkholz  (zugleich Ansprechpartner / Adressat)

 

            2. Herr Proft

 

            3. Herr Schulz

 

Die Prüfkommission Oderaue wird – auch wenn ein Verwaltungsmitarbeiter und insbesondere der Amtsdirektor während der Dienstzeit hierin mitwirken sollten – als ehrenamtliches Gremium tätig. Es wird somit klargestellt, dass individuelle Auskunfts- und Informationsansprüche nach dem § 29 BbgKVerf von den einzelnen Gemeindevertretern nicht geltend gemacht werden können.

 

3. Die Ersuchen auf Auskunft sind an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu richten und mit dem Hinweis zu versehen, dass die Einzelauskünfte mit dem Vermerk

 

            Persönlich / Vertraulich

            Prüfkommission Oderaue

 

zu übersenden sind.

 

4. Die Prüfkommission Oderaue sichtet die Einzelauskünfte und bereitet sie zur Kenntnisnahme der Gemeindevertretung auf. Sie darf Stellungnahmen einzelner oder aller Gemeindevertreter einholen und weitere Nachfragen an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik richten.

 

5. Die Gemeindevertretung ist abschließend von der Prüfkommission Oderaue über die Ergebnisse ihrer Prüfung in öffentlicher Sitzung zu informieren. Sollten die Ergebnisse der Überprüfung dies erfordern, weil eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst bestätigt wurde, so ist vor einer Mitteilung zu einzelnen Personen oder Sachverhalten die betreffende Person durch die Prüfkommission Oderaue anzuhören.

 

6. Die Prüfkommission Oderaue stellt den Abschluss des Überprüfungsverfahrens mittels Erklärung gegenüber der Gemeindevertretung fest. Von der Prüfkommission Oderaue sind die von ihr eingeholten oder erzeugten Schriftstücke nach dem Abschluss des Überprüfungsverfahrens dem Hauptamt der Amtsverwaltung zur Verwahrung und späteren Archivierung entsprechend der geltenden Archivvorschriften als „vertrauliche Personalangelegenheit“ zu übergeben. Die Schriftstücke gelten als Schriftgut der Gemeindevertretung.