Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt, dem „Theater Am Rand“ eine Sondernutzungserlaubnis gem. § 18 BbgStrG zur Errichtung und zum Betrieb einer Litfaßsäule in Zollbrücke, OT Zäckericker Loose im Bereich der Buswendeschleife zu erteilen. Die Bewirtschaftung und Unterhaltung sind vollständig vom Erlaubnisnehmer zu tragen. Die Nutzung der Litfaßsäule steht der Allgemeinheit offen. Die Sondernutzungserlaubnis ist zunächst auf 10 Jahre zu befristen. Danach ist eine erneute Antragstellung erforderlich. Sondernutzungsgebühren werden nicht erhoben.