Sitzung: 09.09.2019 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: Ablehnung
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Odereaue beschließt, die öffentliche
Widmung des Parkplatzes Zollbrücke im OT Zäckericker Loose gem. § 6 (1)
Brandenburgisches Straßengesetz. Der Parkplatz ist zur Nutzung durch den
öffentlichen Verkehr zu widmen.
Festsetzungen:
- Straßengruppe
Er ist
in die Straßengruppe „Gemeindestraßen (Ortsstraßen)“ gem. § 3 (1) Nr. 3 BbgStrG einzustufen.
- Funktion
Der
Fläche wird die Funktion „Parkplatz“ zugewiesen.
- Träger der
Straßenbaulast
Die
Gemeinde Oderaue ist gem. § 9a (1) Satz 3 BbgStrG Straßenbaulastträger.
- Widmungsbeschränkungen
Von
der Nutzung ist die Benutzungsart „Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht“ auszuschließen außer
Kraftomnibusse.
Lage:
- Ausdehnung
Die Widmung umfasst den
nordwestlichen, den südwestlichen und den südöstlichen Randbereich des
Flurstücks 192 Flur 1 Gemarkung Zäckericker Loose. Die zu widmende Fläche
beträgt 5.000 m².
- Erschließung
Der Parkplatz wird im
Norden von der Kreisstraße K6412 und im Westen durch den gemeindeeigenen Weg
auf dem Flurstück 193 Flur 1 Gemarkung Zäckericker Loose erschlossen.
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BbgStrG wird die Widmung
des Parkplatzes in Zollbrücke mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung
wirksam.
Der Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch wird
mit der öffentlichen Bekanntmachung beauftragt.